GERLACH dringt auf SOFORTHILFEN der Bundesregierung für KRANKENHÄUSER

Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft in München

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Bundesregierung aufgefordert, sich nicht länger einem Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser zu verweigern. Gerlach sagte am Freitag in München anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft: „Wenn die Bundesregierung nicht rasch hilft, droht eine Pleitewelle durch die Kliniklandschaft zu rollen, noch bevor die Krankenhausreform Wirkung entfalten kann. Das kann niemand wollen, der ernsthaft das Wohl der Patientinnen und Patienten im Sinn hat.“

Bayern hatte am 24. November zusammen mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit der ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser von fünf Milliarden Euro gefordert wird. Angesichts der enormen Kostensteigerung rechnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit einem bundesweiten Defizit der Kliniken von rund 10 Milliarden Euro am Ende von 2023. Gerlach erläuterte: „Es geht dabei vor allem um die durch Tarifabschlüsse gestiegenen Lohnkosten und um die Folgen der hohen Inflation – also um die Betriebskosten! Dafür ist der Bund zuständig und muss endlich handeln. Es darf keinen kalten Strukturwandel geben!“

Die Ministerin forderte zugleich erneut Nachbesserungen bei der geplanten Krankenhausreform. Sie unterstrich: „Wir sind weiterhin bereit, unseren Beitrag zum Gelingen der Reform zu leisten, aber nicht um jeden Preis. So darf es keinen Eingriff in die Planungshoheit der Länder geben! Wir brauchen die nötige Beinfreiheit, um eine flächendeckende Versorgung sichern zu können. Es muss durch hinreichende Ausnahmemöglichkeiten sichergestellt sein, dass die Länder Versorgungsprobleme verhindern und bei der Prüfung von Strukturvoraussetzungen für Leistungsgruppen beispielsweise auch Kooperationen zulassen können. Zudem brauchen wir praktikable Lösungen für Fachkrankenhäuser, um diese hochspezialisierten Einrichtungen weiter für die Patientinnen und Patienten am Netz zu halten.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Zudem bereitet das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz, das eigentlich seinen Namen nicht verdient, den meisten Ländern erhebliche Bauchschmerzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte die im Bundesrat gegen das Gesetz vorgetragenen Bedenken nicht einfach vom Tisch wischen. Das Vorhaben gaukelt Transparenz nur vor, denn das vorgesehene Transparenzverzeichnis zur Krankenhauslandschaft in Deutschland bietet in der geplanten Form keinen echten Mehrwert für die Menschen im Land. Es droht vielmehr, Unklarheit als Nutzen zu stiften.“

Die Ministerin ergänzte: „Es war es ein wichtiger Schritt, dass die Länder im Bundesrat einen Schulterschluss erzielen konnten, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit haben wir doch noch die Chance auf Verbesserungen – im Interesse aller: der Länder, der Krankenhäuser und vor allem der Patientinnen und Patienten.“

 

Foto:
Gerlach priv.

 

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